Obwohl schwangere Frauen in der heutigen Zeit eine engmaschige Betreuung und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können, steigt die Zahl der Risikoschwangerschaften laut Bundesministerium für Gesundheit stetig an. Dies liegt zum einen daran, dass sich das Alter der erstgebärenden Mütter im Durchschnitt erhöht hat und zum anderen, weil die Kriterien, die eine Risikoschwangerschaft definieren, sehr umfangreich sind.
Die Vorsorgeuntersuchungen dienen insbesondere dazu, den gesundheitlichen Zustand von Mutter und Kind zu protokollieren und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Der Fragenkatalog zu solchen Risiken befindet sich im Mutterpass auf den Seiten fünf und sechs, wo insgesamt 52 Fragen den Gesundheitszustand der Mutter und den Verlauf der Schwangerschaft dokumentieren.
In den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Art und Umfang der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festgelegt. Zudem definiert die Richtlinie einige Kriterien, bei denen eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft einstuft wird. Die Bestimmung einer Risikoschwangerschaft zieht eine umfassendere Versorgung für die schwangere Frau nach sich.
Merkmale, die zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft führen können sind z. B.:
Die sehr umfangreichen Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Risikoschwangerschaft führen dazu, dass heute ein großer Anteil der werdenden Mütter als risikoschwanger eingestuft wird. Viele schwangere Frau sind nach dieser Kategorisierung zunächst einmal tief verunsichert und machen sich Gedanken, ob ihr Baby gesund auf die Welt kommen kann.
Ist eine Frau als risikoschwanger eingestuft, bedeutet dies allerdings nicht automatisch, dass es wirklich zu Komplikationen während der Schwangerschaft oder Entbindung kommen muss. Ein Großteil der Schwangerschaften verläuft trotz dieser Einstufung unproblematisch. In Bezug auf die Vorsorgeuntersuchungen sorgt eine Risikoschwangerschaft dafür, dass der Frau umfangreichere Untersuchungen zustehen, und die Schwangerschaft besonders sorgfältig und engmaschig überwacht wird.
Der behandelnde Gynäkologe hat die Möglichkeit, bei Schwangeren vor der 32. Schwangerschaftswoche den vierwöchigen Turnus zur Vorsorge zur verkürzen, und ab der 33. Woche die werdende Mutter häufiger als 14-tägig zu untersuchen. Je nach Einstufungsgrund sind dabei zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Fruchtwasseruntersuchung, Nackenfaltenmessung oder auch Biopsien zur Feststellung von Gendefekten oder Stoffwechselerkrankungen des Kindes möglich.
Sabrina Mandel